Beförderung im Krankheitsfall

Wir möchten Sie auf Ihrem Weg zur Genesung bestmöglich unterstützen. Deshalb sorgen wir dafür, dass Ihre Taxifahrt zur medizinischen Versorgung, Therapie oder Kur bequem und problemlos abläuft.

Im Krankheitsfall an Ihrer Seite – jetzt Taxi buchen!
Rheine: 05971 - 800 888 8
Spelle: 0800 - 800 551 1

Grundsätzliches zur Krankenfahrt

Abrechnung

Damit wir für Sie direkt mit der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, müssen Verordnung, Genehmigung und Zuzahlung vor Fahrtantritt geklärt sein. Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir mit privaten Versicherungen nicht abrechnen. Privatversicherte begleichen die Fahrtkosten zunächst selbst und bekommen diese nach Einreichen i.d.R. von Ihrer Versicherung erstattet.

Verordnung & Genehmigung

Die Verordnung zur Krankenbeförderung erhalten Sie bei medizinischer Notwendigkeit von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin. Sie muss korrekt ausgefüllt sein, damit die Abrechnung mit der Krankenkasse möglich ist. Meist müssen die Fahrten im Voraus durch die Krankenkasse genehmigt werden. Dort reichen Sie einen entsprechenden Antrag ein. Die Kasse sendet Ihnen dann Genehmigungen zu, von denen Sie eine an uns als Transportunternehmen aushändigen.

Gesetzliche Zuzahlung

Eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Fahrtkosten (mind. 5 €, max. 10 €) ist für alle, auch Kinder und Jugendliche, gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie binnen eines Kalenderjahres eine bestimmte Belastungsgrenze (2 % d. Bruttoeinkommens, 1 % bei chronisch Kranken) erreichen, werden Sie ggf. von der Zuzahlung befreit oder können sich den Differenzbetrag am Jahresende erstatten lassen. Lassen Sie sich hierzu eine Quittung von Ihrem Fahrer bzw. Ihrer Fahrerin ausstellen. Diese Belege können Sie dann bei der Krankenkasse einreichen.

Voraussetzungen für die Krankenfahrten

Fahrt zur ambulanten Behandlung
(Arztbesuch, ambulante Operation, ambulante Behandlung im Krankenhaus)
  • Ärztliche Verordnung
  • Vorherige schriftliche Genehmigung durch die Krankenkasse
  • Gesetzlicher Eigenanteil muss im Taxi bar beglichen werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises
  • Jede Fahrt muss mit einer Unterschrift des/der Versicherten bestätigt werden.
Strahlen- oder Chemotherapien
  • Ärztliche Verordnung
  • Vorherige schriftliche Genehmigung durch die Krankenkasse
  • Klärung des Gesetzlichen Eigenanteils mit der Krankenkasse (pro Fahrt oder nur bei erster und letzter Fahrt)
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises
  • Jede Fahrt muss mit einer Unterschrift des/der Versicherten bestätigt werden.
Dialysebehandlungen
  • Vorherige schriftliche Genehmigung durch die Krankenkasse
  • Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises
Fahrten zu oder von stationären Behandlungen
(Einweisung oder Entlassung bei Krankenhausaufenthalt von mehr als einem Tag)
  • Ärztliche Verordnung
  • Genehmigung der Krankenkasse nicht erforderlich
  • Gesetzlicher Eigenanteil muss im Taxi bar beglichen werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises
  • Jede Fahrt muss mit einer Unterschrift des/der Versicherten bestätigt werden.
Taxi linie

Standort

48429 Rheine

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Standort

48480 Spelle

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